KFW-ZUSCHUSS BADUMBAU – ANTRAGSSTOPP AUFGEHOBEN

Mittwoch , 29.06.2022

Zuschüsse können wieder beantragt werden

 


midascode – pixabay.com

 

Nach langem Förderstopp können private Eigentümer und Mieter ab sofort wieder einen Zuschuss für geplante Maßnahmen zur Barrierereduzierung bei der KfW beantragen. Mit Inkrafttreten des Bundes­haus­haltes im Juni 2022 stehen für das Programm wieder Förder­mittel zur Verfügung. Die KfW kann somit wieder Anträge entgegen nehmen und bewilligen.

10% Zuschuss zum Badumbau
Mit dem KfW-Programm „Investitionszuschuss Barrierereduzierung“ unterstützt der Staat Modernisierungsmaßnahmen für den Abbau von Barrieren und für mehr Wohnkomfort mit einem Zuschuss von 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 5.000 €. Belaufen sich die Investitionskosten auf mindestens 2.000 € lohnt sich der Online-Antrag im KfW-Zuschussportal. Der Antrag muss dabei unbedingt im Vorfeld gestellt werden, das heißt bevor mit den Arbeiten im Haus begonnen wird. Die Antragstellung vor Maßnahmenbeginn ist Fördervoraussetzung und K.o.-Kriterium zugleich.

Beliebtester Förderbereich des Programms sind die Zuschüsse für den Badumbau. 2021 wurden knapp 33.000 Badsanierungen mit einen Zuschuss von durchschnittlich 2.100 € gefördert. Förderfähig sind hier Maßnahmen zur Änderungen der Raum­aufteilung des Bades, boden­gleiche Dusch­plätze einschließlich Dusch­(-klapp)sitze und die Modernisierung von Sanitär­objekten (WC, Bidets, Wasch­becken und Bade­wannen einschließlich mobiler Lift­systeme).

10% Zuschuss für Baumaßnahmen die Barrieren beseitigen und Wohn­komfort steigern
Der Zuschuss kann genauso für Maßnahmen zum Abbau von Barrieren im Hauseingangsbereich und bei Wohnungszugängen genutzt werden, etwa zur Schaffung von mehr Bewegungsfläche oder für Wetterschutzmaßnahmen wie Überdachungen und Windfänge.
In der Wohnung ist von der Verbreiterung von Türdurchgängen mit Einbau neuer Innentüren, dem Schwellenabbau, der Erschließung oder Schaffung von Terrassen, Loggien oder Balkonen über eine Änderung des Raumzuschnitts von Wohn- und Schlafräumen, Fluren oder Küchen, der Flächenteilung in einem bestehenden Wohngebäude zur Schaffung einer neuen Wohneinheit bis hin zu barrierereduzierenden Umbaumaßnahmen beim Kauf von barrierearm modernisiertem Wohnraum einiges förderfähig.
Auch für technische Lösungen etwa den Einbau oder die Erweiterung von baugebundenen altersgerechten Assistenzsystemen oder Smarthome-Anwendungen, wie Bedienungs- und Antriebssysteme für Türen, Rollläden, Fenster, Türkommunikation, Beleuchtung, Heizung- und Klimatechnik kann der Zuschuss beantragt werden.

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