FÖRDERGELDER ZUM FENSTERTAUSCH

Neue Fenster mit Wärmeschutzverglasung sparen Heizkosten, vermeiden Zuglufterscheinungen und steigern den Wohnkomfort. Zusätzlich können Sie barrierearm ausgeführt und vor Einbruchschutz gesichert werden. Der fachgerechte Einbau ist gerade bei Fenstern das A und O. Hausbesitzer können dazu auf eine Sanierungsbegleitung durch einen Energieberater zurückgreifen. Der sichert nicht nur die KfW-Fördergelder für die Dämmmaßnahme, auch das Beraterhonorar wird bezuschusst.

 

 

Möglicher Zuschuss

 

  • 20 % Zuschuss für Einzelmaßnahmen, bis zu 12.000 € je Wohneinheit
  •  
  • 50 % Zuschuss für eine energetische Fachplanungs- und Baubegleitung, bis zu 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern

Möglicher Förderkredit

 

bis 30.06.2021
  • bis zu 50.000 € je Wohneinheit für neue Wärmeschutzfenster, 20 % des Kreditbetrags, bis zu 10.000 € werden als Tilgungszuschuss von der Rückzahlung erlassen

 

ab 1.7.2021
  • bis zu 60.000 € je Wohneinheit mit 20 %, bis zu 12.000 € Tilgungszuschuss

Mit dieser Förderung können Sie rechnen

 

  • im Durchschnitt ca. 3.400 € Zuschuss
  •  
  • im Durchschnitt ca. 30.500 € Förderkredit, davon 6.100 € als Tilgungszuschuss
*Durchschnitt aus den Q1 bis Q3 2020 zugesagten Fördervolumen und den geförderten Wärmeschutzfenster

 

 

 

 

Mit Energie-Effizienz-Experten zur Förderung

Für eine staatliche Förderung ist ein gelisteter Energieeffizienz-Experte vor Ort Pflicht.

 

Die Sanierungsbegleitung unterstützt private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die Ihre Immobilie energiesparend modernisieren möchten. Unabhängige Energieberater des Deutschen Energieberater-Netzwerkes DEN e.V. begleiten die Modernisierung von der Planung bis zur Umsetzung vor Ort und sorgen dadurch für hohe Qualität und hohe Energieeinsparung. Die Berater wissen ganz genau, welche Fördergelder bereit stehen und wie der maximale Zuschuss erzielt wird.

 

 

 

 

 

 

Sanierungsbegleitung Fenstertausch

Die auf den Einbau von Wärmeschutzfenstern zugeschnittene Sanierungsbegleitung ist sinnvoll, wenn Sie:

 

  • Eigentümer eines Wohnhauses sind, dessen Bauantrag/Bauanzeige vor mind. 5 Jahren gestellt wurde
  •  
  • eine Fenstererneuerung im Haus planen und mit den Modernisierungsarbeiten noch nicht begonnen/beauftragt haben
  •  
  • staatliche Fördergelder nutzen wollen
  •  
  • sich eine Begleitung über den gesamten Sanierungsprozess durch einen Energieberater wünschen

 

 

 

Für eine KfW-Förderung ist der Energieberater Pflicht

Die Sanierungsbegleitung umfasst unter anderem:

 

  • eine Beratung zu energetischen, Mängeln und erforderlichen energetischen Maßnahmen
  • rechnerische Prüfung der Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen
  • eine Beratung zum Leistungsumfang eines Handwerkerangebotes, das den Anforderungen der vom GEG (ehem. EnEV) und der BEG-Förderrichtlinie entspricht
  • die Sachverständigenbestätigung zum BEG-Förderantrag
  • Erstellen eines Luftdichtheitskonzeptes als Vorgabe für die Ausführung durch den Fachhandwerker
  • stichprobenhafte Vor-Ort-Sichtkontrollen
  • inhaltliche Überprüfung der bauseitig vorgelegten Handwerker-Schlussrechnungen
  • Zusammenstellen der förderfähigen Kosten
  • die Sachverständigenbestätigung nach Durchführung

 

 

 

Ihr Komplettpaket unverbindlich anfragen

  • individuelle Energieberatung
  • Baubegleitung
  • BEG-Förderung

 

So funktioniert es:

Ihre Anfrage wird direkt an einen DEN-Energieberater in Ihrer Nähe übermittelt. Diese Vermittlung ist für Sie unverbindlich und kostenlos. Der Energieberater meldet sich innerhalb weniger Tage mit einem Angebot und zur Vereinbarung eines Vor-Ort-Termins bei Ihnen.

Preis für Ein- und Zweifamilienhäuser:

Die Gesamtkosten von 1.699 € werden mit 50 % (849,50 €) bezuschusst. Der selbst zu tragende Eigenanteil für den Hauseigentümer beträgt somit 849,50 €.

 

 

 

 

 

 

Förderbeispiel

Der tatsächliche Förderbetrag hängt von vielen Faktoren ab und berechnet sich individuell.

Je nach Haus, zu dämmender Fläche, Fensteranteil oder auch Vor- und Rücksprüngen in der Fassade fallen sowohl der Modernisierungsumfang und deren Kosten, als auch die Förderung unterschiedlich aus.

 

 

Fenstererneuerung

In unserem Beispiel werden die Fenster eines freistehenden Einfamilienhauses mit 120 m² Wohnfläche erneuert. Das Haus ist bisher unsaniert und wird mit einer Ölheizung beheizt. Die alten 2-fachverglasten Fenster werden durch neue Wärmeschutzfenster ersetzt.

 

  • Kosten insgesamt 16.800 €
  •  
  • Sanierungsbegleitung 1.699 €

Mögliche Förderung

  • ca. 3.360 € BEG-Zuschuss
  • 849,50 € Zuschuss zur Baubegleitung

     

    oder über KfW-Kredit finanziert:
    z. B.: Laufzeit/Zinsbindung je 10 Jahre, 1 Jahr tilgungsfrei
  • Kredit von 16.800 €, davon 3.360 € als Tilgungszuschuss
  • komplett abbezahlt nach 10 Jahren mit monatlichen Raten von ca. 160 €
  • insgesamt fallen ca. 500 € als Zinsen an

Mögliche Energieeinsparung

  • Energieeinsparung im Jahr: 550 Liter Öl
  •  
  • Energiekosten-Einsparung über 15 Jahre
    bei 0,0 % Teuerung/Jahr: 4.550 €
    bei 5,0 % Teuerung/Jahr: 6.550 €
  •  
  • CO2-Einsparung im Jahr: 1.800 kg
  • entspricht ca. 11.000 km mit dem Auto
  •  

 

 

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