HEIZUNGSMODERNISIERUNG MIT ENERGIEBERATER

Wer seine Heizkosten verringern und Energiekosten sparen möchte, der sollte die Modernisierung seiner Heizung angehen. Für die fachgerechte Umsetzung der technischen Details und für den sinnvollen Umstieg auf Erneuerbare Energien können Hausbesitzer auf einen Energieberater zurückgreifen. Der sichert zudem die staatlichen Fördergelder.

 

 

Zuschüsse für Erneuerbare Energien-Heizungen

 

prozentualer Zuschuss, je nach Anlage von 20 bis 45 %
  • Gas-Hybridheizungen
  • energieeffiziente Wärmepumpe
  • Biomasse-Heizung
  • Solarthermie-Anlage

Zuschüsse für Anlagen, die Wärme und Strom erzeugen

 

  • Mini-KWK-Zuschuss fürs hauseigene BHKW + KWK-Zuschlag und Einspeisevergütung
  • Zuschuss für eine Brennstoffzellenheizung

Regionale Förderungen

 

  • Über 2.600 Heizungsförderungen gibt es derzeit in Deutschland.
  •  
  • Die Mehrzahl sind regionale Zuschüsse von Ländern, Städten, Gemeinden oder Energieversorgern.
  •  
  • Regionale Förderungen können oft zusätzlich zu den staatlichen Programmen genutzt werden.

 

 

 

 

Mit Energieeffizienz-Experte zur Förderung

Für eine staatliche Förderung ist ein gelisteter Energieeffizienz-Experte vor Ort Pflicht.

 

Die Sanierungsbegleitung unterstützt private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die Ihre Immobilie energiesparend modernisieren möchten. Unabhängige Energieberater des Deutschen Energieberater-Netzwerks DEN e.V. begleiten die Modernisierung von der Planung bis zur Umsetzung vor Ort und sorgen dadurch für hohe Qualität und hohe Energieeinsparung. Die Berater wissen ganz genau, welche Fördergelder bereit stehen und wie der maximale Zuschuss erzielt wird.

 

 

 

 

 

Sanierungsbegleitung zur umfassenden Erneuerung der Heizungsanlage

Die auf eine Heizungsmodernisierung zugeschnittene Sanierungsbegleitung ist sinnvoll, wenn Sie:

 

  • eine Heizungserneuerung im Haus planen und mit den Modernisierungsarbeiten noch nicht begonnen haben
  • staatliche Fördergelder nutzen wollen
  • sich eine Begleitung über den gesamten Sanierungsprozess durch einen Energieberater wünschen

 

 

 

Für einige Förderungen ist der Energieberater Pflicht

 

Die Sanierungsbegleitung ist zugeschnitten auf die staatlichen Förderprogramme:

 

  • Investitionszuschuss Brennstoffzelle (433)
  • Mini-KWK-Förderung bis 20 kWel
  • BEG-Einzelmaßnahmen (Gas-Hybrid, Solarthermie, Wärmepumpe, Biomasseheizung, Heizungsoptimierung)
  • bis 30.6.2020 KfW-Energieeffizient Sanieren- Kredit (152)
  • ab 1.7.2021 BEG-Wohngebäude und BEG-Nichtwohngebäude

 

 

 

Ihr Komplettpaket unverbindlich anfragen

 

  • individuelle Energieberatung
  • Baubegleitung
  • Fördermittel

 

So funktioniert es:

Ihre Anfrage wird direkt an einen DEN-Energieberater in Ihrer Nähe übermittelt. Diese Vermittlung ist für Sie unverbindlich und kostenlos. Der Energieberater meldet sich innerhalb weniger Tage mit einem Angebot und zur Vereinbarung eines Vor-Ort-Termins bei Ihnen.

Preis für Ein- und Zweifamilienhäuser:

Die Gesamtkosten von 899,- € werden mit 50 % (449,50 €) bezuschusst. Der selbst zu tragende Eigenanteil für den Hauseigentümer beträgt somit 449,50 €.

 

 

 

Haben Sie Fragen zum Fördergeldservice? Oder möchten wissen, wie Sie die Voraussetzungen zur Förderung Ihrer Heizung einhalten? Rufen Sie uns unter der Förder-Hotline an:
werktags von 9 Uhr bis 17 Uhr

Förderhotline: 06190 9263-487

 

 

Beispielförderung

Der tatsächliche Förderbetrag hängt von vielen Faktoren ab und berechnet sich individuell. Je nach Haus, vorhandener Heizungsanlage, neuer Heiztechnik und Umfang der Heizungsmodernisierung sowie den Kosten, fällt die Förderung unterschiedlich aus.

 

 

 

 

Gas-Hybridheizung Zuschuss vom BAFA

 

  • 30 % Zuschuss für eine Gas-Hybridheizung mit 25 % Erneuerbare Energien
  • 40 % Zuschuss für eine Gas-Hybridheizung als Ersatz für eine alte Öl-Heizung
  • 20 % Zuschuss für eine Gas-Hybridheizung Renewable Ready (Erneuerbare Energien werden binnen 2 Jahren ergänzt)

 

 

 

Luft-Wärmepumpe

 

  • 35 % Zuschuss für eine förderfähige Wärmepumpe
  • 45 % Zuschuss für eine Wärmepumpe als Ersatz für eine alte Öl-Heizung
  • 50 % Zuschuss wenn die Wärmepumpe Bestandteil eines geförderten Sanierungsfahrplans ist

 

 

 

Brennstoffzelle

 

  • bis zu 40 % Zuschuss
  • für eine Beispiel-Anlage mit 0,75 kWel insgesamt 13.000 € Förderung (11.200 € Zuschuss plus 1.800 € KWKZuschlag)

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