FÖRDERGELDER ZUR AUSSENWANDDÄMMUNG

Die Wärmedämmung der Außenwände ist eine äußerst komplexe Baumaßnahme, deren Einzelschritte nur schwer überschaubar sind. Die Auswahl der Dämmstoffe, die mögliche Energieeinsparung, die richtigen Anschlüsse an Dach oder Fensterlaibungen – alle Einzelpunkte müssen in der Planung und Kalkulation mit berücksichtigt werden. Für die fachgerechte Ausführung der energieeffizienten Details können Hausbesitzer auf eine Sanierungsbegleitung durch einen Energieberater zurückgreifen. Der sichert nicht nur die Fördergelder für die Dämmmaßnahme, auch das Beraterhonorar wird mit 50 % bezuschusst.

 

 

Möglicher Zuschuss

 

  • 20 % Zuschuss für Einzelmaßnahmen, bis zu 12.000 € je Wohneinheit
  •  
  • 50 % Zuschuss für eine energetische Fachplanungs- und Baubegleitung, bis zu 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern

Möglicher Förderkredit

 

bis 30.06.2021
  • bis zu 50.000 € je Wohneinheit für die Außenwanddämmung als Einzelmaßnahme, 20 % des Kreditbetrags, bis zu 10.000 € werden als Tilgungszuschuss von der Rückzahlung erlassen

 

ab 1.7.2021
  • bis zu 60.000 € je Wohneinheit mit 20 %, bis zu 12.000 € Tilgungszuschuss

Mit dieser Förderung können Sie rechnen

 

  • im Durchschnitt ca. 4.000 € Zuschuss
  •  
  • im Durchschnitt ca. 35.500 € Förderkredit, davon 11.000 € als Tilgungszuschuss
*Durchschnitt aus den Q1 bis Q3 2020 zugesagten Fördervolumen und der geförderten Außenwanddämmung

 

 

 

 

Mit Energie-Effizienz-Experten zur Förderung

Für eine staatliche Förderung ist ein gelisteter Energieeffizienz-Experte vor Ort Pflicht.

 

Die Sanierungsbegleitung unterstützt private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die Ihre Immobilie energiesparend modernisieren möchten. Unabhängige Energieberater des Deutschen Energieberater-Netzwerkes DEN e.V. begleiten die Modernisierung von der Planung bis zur Umsetzung vor Ort und sorgen dadurch für hohe Qualität und hohe Energieeinsparung. Die Berater wissen ganz genau, welche Fördergelder bereit stehen und wie der maximale Zuschuss erzielt wird.

 

 

 

 

 

 

Sanierungsbegleitung Fassadensanierung

Die auf eine Außenwanddämmung zugeschnittene Sanierungsbegleitung ist sinnvoll, wenn Sie:

 

  • Eigentümer eines Wohnhauses sind, dessen Bauantrag/Bauanzeige vor mind. 5 Jahren gestellt wurde
  •  
  • eine Außenwanddämmung am Haus planen und mit den Dämmarbeiten noch nicht beauftragt haben
  •  
  • staatliche Fördergelder nutzen wollen
  •  
  • sich eine Begleitung über den gesamten Sanierungsprozess durch einen Energieberater wünschen

 

 

 

Für eine KfW-Förderung ist der Energieberater Pflicht

Die Sanierungsbegleitung umfasst unter anderem:

 

  • eine Beratung zu energetischen Mängeln und erforderlichen energetischen Maßnahmen
  • eine Beratung zum Leistungsumfang eines Handwerkerangebotes, das den Anforderungen vom GEG (ehem. EnEV) und der BEG-Förderrichtlinie entspricht
  • die Sachverständigenbestätigung zum BEG-Förderantrag
  • Ortstermin mit dem Fachhandwerker vor Beginn der Ausführung
  • stichprobenhafte Vor-Ort-Sichtkontrollen, z. B. der eingesetzten Materialien auf Abweichungen
  • Beratung zur Beseitigung festgestellter Mängel
  • inhaltliche Überprüfung der bauseitig vorgelegten Handwerker-Schlussrechnungen
  • Zusammenstellen der förderfähigen Kosten
  • die Sachverständigenbestätigung nach Durchführung

 

 

 

Ihr Komplettpaket unverbindlich anfragen

  • individuelle Energieberatung
  • Baubegleitung
  • BEG-Förderung
So funktioniert es:

Ihre Anfrage wird direkt an einen DEN-Energieberater in Ihrer Nähe übermittelt. Diese Vermittlung ist für Sie unverbindlich und kostenlos. Der Energieberater meldet sich innerhalb weniger Tage mit einem Angebot und zur Vereinbarung eines Vor-Ort-Termins bei Ihnen.

Preis für Ein- und Zweifamilienhäuser:

Die Gesamtkosten von 1.699,- € werden mit 50 % (849,50 €) bezuschusst. Der selbst zu tragende Eigenanteil für den Hauseigentümer beträgt somit 849,50 €.

 

 

 

 

 

Förderbeispiel

Der tatsächliche Förderbetrag hängt von vielen Faktoren ab und berechnet sich individuell.

Je nach Haus, zu dämmende Dachfläche, Dachform, Dachaufbauten, Gauben oder Dachfenster, fallen sowohl der Modernisierungsumfang und deren Kosten, als auch die Förderung unterschiedlich aus.

 

 

Fassadendämmung

In unserem Beispiel wird die Außenwand eines freistehendes Einfamilienhaus mit 120 m² Wohnfläche gedämmt. Das Haus ist bisher unsaniert und wird mit einer Ölheizung beheizt.

 

  • Kosten insgesamt 36.000 €
  •  
  • Kosten ca. 125 €/m²
  •  
  • Sanierungsbegleitung 1.599 €

Mögliche Förderung

  • 7.200 € Zuschuss
  • 849,50 € Zuschuss zur Baubegleitung

     

    oder über KfW-Kredit finanziert, z. B. Laufzeit/Zinsbindung 10 Jahre, 1 Jahr tilgungsfrei
  • 36.000 € Kreditbetrag davon 7.200 € als Tilgungszuschuss
  • mit monatlich ca. 345 € in 10 Jahren abbezahlt
  • Zinsen insgesamt ca. 1.060 €

Mögliche Energieeinsparung

    • Energieeinsparung im Jahr: 1.173 Liter Öl
    •  
    • Energiekosten-Einsparung über 15 Jahre
      bei 0,0 % Teuerung/Jahr: 9.679 €
      bei 5,0 % Teuerung/Jahr: 13.924 €
    •  
    • CO2-Einsparung im Jahr: 3.872 kg
    • entspricht ca. 23.467 km mit dem Auto

 

 

 

 

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