FÖRDERMÖGLICHKEITEN IM NEUBAU
Damit sich der Schritt ins Eigenheim auch langfristig als lohnende Investition auszahlt, ist eine gesicherte Finanzierung das beste Fundament. Dabei sollte man auch die bereitstehenden Förderprogramme nutzen. Der Staat fördert derzeit vor allem Energiesparhäuser. Wer einmal investiert, sollte genau überlegen. Denn etwa eine innovative Brennstoffzellenheizung, eine PV-Anlage mit Speicher oder die Ladestation fürs umweltfreundliche Elektrofahrzeug werden entweder mitgefördert oder separat mit Fördergeldern bedacht. Ebenfalls steht die Bildung von Wohneigentum zur Absicherung im Alter im Förderfokus von Bund und Ländern. Und auch die regionalen Programme haben es in sich. Sie können z. B. die Wahl des neuen Wohnortes beeinflussen. Städte und Gemeinden bieten mitunter Nachlässe beim Kauf von kommunalen Grundstücken oder für die Ansiedlung in einem neuen Bebauungsgebiet.
Sofortiger Antrags- und Zusagestopp der KfW
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde am 24.01.2022 mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt.
Die Antragstellung für eine Neubauförderung (Kredit und Zuschuss) zum Effizienzhaus 55 ist nicht generell mehr möglich.
Auch für die höheren Förderstandards Effizienzhaus 40 und Effizienzhaus 40 Plus können momentan keine Anträge gestellt werden.
Hintergrund: Die enorme Antragsflut der letzten Wochen, die in den vergangenen Tagen noch einmal erhebliche zusätzliche Dynamik erlangt hat, führt zu einer Ausschöpfung der vom Bund für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereitgestellten Haushaltsmittel; das Programm musste daher auch und angesichts der Vorläufigkeit der Haushaltsführung gestoppt werden. Allein im Zeitraum November 2021 bis heute sind bei der KfW Anträge in Höhe von über 20 Mrd. € Fördervolumen eingegangen.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Variante 1
Kredit mit Tilgungszuschuss
Bis zu 120.000 € des neuen Eigenheims über einen KfW-Förderkredit finanzieren. Wird das Haus zu über 55 % durch Erneuerbare Energien versorgt, erhöht sich die Förderung auf 150.000 € je Wohneinheit.
- Effizienzhaus 55
15 % der Kreditsumme, max. 18.000 € je Wohnung - Effizienzhaus 40
20 % der Kreditsumme, max. 24.000 € je Wohnung - Effizienzhaus 40 Plus
25 % der Kreditsumme, max. 37.500 € je Wohnung - Zuschuss zur Baubegleitung
50 % des Energieberater-Honorars, max. 4.000 €
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Variante 2
direkter Bauzuschuss
Bis zu 120.000 € der Baukosten des neuen Eigenheims, können für einen Zuschuss angerechnet werden. Wird das Haus zu über 55 % durch Erneuerbare Energien versorgt, erhöhen sich die förderfähigen Kosten auf 150.000 € je Wohneinheit.
- Effizienzhaus 55
15 % Zuschuss, max. 18.000 € je Wohnung - Effizienzhaus 40
20 % Zuschuss, max. 24.000 € je Wohnung - Effizienzhaus 40 Plus
25 % Zuschuss, max. 37.500 € je Wohnung - Zuschuss zur Baubegleitung
50 % des Energieberater-Honorars, max. 4.000 €
Mit der BEG-Förderung kombinierbar
Bis zu 100.000 € des neuen Eigenheims über einen Förderkredit finanzieren. Gefördert wird das Wohneigentum. Erfüllt der Neubau zusätzlich die Kriterien eines KfW-Effizienzhauses, können beide Förderprogramme genutzt werden.
Mögliche Finanzierung:
- Kosten des Baugrundstücks
- Baukosten wie Material- und Arbeitskosten
- Baunebenkosten für den Architekten, den Energie- bzw. Bauberater, die Notar- und Maklergebühren und die Grunderwerbsteuer
- Kosten für Außenanlagen
Beispielförderung Neubau Einfamilienhaus
In unserem Beispiel plant eine Familie den Neubau ihres energiesparenden Einfamilienhauses nach Effizienzhaus-Standard 55.
zugeschnittenes Finanzierungspaket
- 400.000 € Baukosten
- davon 80.000 € Eigenkapital
- 120.000 € Kredit BEG-Wohngebäude mit 18.000 € (15%) Tilgungszuschuss
- 100.000 € KfW Wohneigentumsprogramm
- 100.000 € Kredit finanziert
- 18.000 € direkter BEG-Zuschuss 4.000 € Zuschuss zur Baubegleitung
- 100.000 € KfW Wohneigentumsprogramm
- 198.000 € Kredit finanziert